Altgeräteentsorgung

Altgeräteentsorgung

Rücknahme-Konzept gem. § 7a ElektroG

 

 

Seit dem 01.01.2022 ist jeder Hersteller in Deutschland gemäß dem

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, eine zumutbare

Möglichkeit zur Rücknahme von Elektroaltgeräten, aus nicht privaten

Haushalten, zu schaffen.


Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und bieten für unsere Produkte ein

transparentes  Recyclingverfahren. Für Geräte, die gewerblich oder in öffentlichen

Einrichtungen genutzt werden - so genannte b2b-Geräte - haben wir hier eine

bequeme Rücknahme- und Entsorgungslösungen für Sie bereitgestellt.

 

Die Firma SCHILLING Wäschereitechnik GmbH mit Sitz in 37345 Sonnenstein

(Deutschland) und registriert bei EAR mit der WEEE-Reg.-Nr. DE 80404433,

bietet ihm Rahmen eines Neukaufs nachfolgende Möglichkeit zur Rückgabe

der Altgeräte der gleichen Geräteart an:

 

› Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@schilling-waeschereitechnik.de mit dem

 Betreff „Altgeräteentsorgung“

 

› Daraufhin erhalten Sie von uns ein Rücknahmeformular. Senden Sie uns das

 komplett ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück.

 

› Sie erhalten dann eine Rechnung von uns mit den anfallenden Frachtkosten.

 Nach Geldeingang beauftragen wir eine Spedition mit der Abholung des

 Altgerätes bei Ihnen.

 

› Sie tragen Sorge dafür, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Abholung durch die

 Spedition versandfähig und transportfertig verpackt ist. Das Altgerät muss

 freizugänglich am Abholort bereitstehen – frei Bordsteinkante.

 

› Das Altgeräte wird durch die Firma Schneemann Recycling GmbH entsprechend

 den gesetzlichen Vorgaben umweltgerecht entsorgt.

Share by: