ALTGERÄTEENTSORGUNG
Rücknahme-Konzept gem. § 7a ElektroG
Seit dem 01.01.2022 ist jeder Hersteller in Deutschland gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme von Elektroaltgeräten, aus nicht privaten
Haushalten, zu schaffen.
Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und bieten für unsere Produkte ein transparentes Recyclingverfahren. Für Geräte, die gewerblich oder in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden – so genannte B2B-Geräte – haben wir hier eine bequeme Rücknahme- und Entsorgungslösung für Sie bereitgestellt.
Die Firma SCHILLING Wäschereitechnik GmbH mit Sitz in 37345 Sonnenstein (Deutschland) und registriert bei EAR mit der WEEE-Reg.-Nr. DE 80404433, bietet im Rahmen eines Neukaufs nachfolgende Möglichkeit zur Rücknahme
des Altgeräts bei gleicher Geräteart an.
So funktioniert unser Rücknahme-Konzept
Erster Schritt
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an
info@schilling-waeschereitechnik.de mit dem Betreff „Altgeräteentsorgung“
Zweiter Schritt
Daraufhin erhalten Sie von uns ein Rücknahmeformular. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück.
Dritter Schritt
Sie erhalten dann eine Rechnung von uns mit den anfallenden Frachtkosten. Nach Geldeingang beauftragen wir eine Spedition mit der Abholung des Altgerätes bei Ihnen.
Vierter Schritt
Sie tragen Sorge dafür, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Abholung durch die Spedition versandfähig und transportfertig verpackt ist. Das Altgerät muss freizugänglich am Abholort bereitstehen – frei Bordsteinkante.
Fünfter Schritt
Das Altgerät wird durch die Firma Schneemann Recycling GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umweltgerecht entsorgt.
